Bestellung eines Vertreters für Herrn Landrat Hans-Joachim Welt als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/267 befasst sich mit der Bestellung eines Vertreters für den Landrat als stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop.
Gemäß § 15 Absatz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Beamten oder Angestellten kraft Gesetzes ordentliches Mitglied dieses Gremiums. Der Landrat verfügt über das Recht, eine Person als seinen Stellvertreter für die Verbandsversammlung vorzuschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds durch den Kreistag beschließen zu lassen, um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Ernennung einer Vertretung für den Landrat vor, der das ordentliche Mitglied der Verbandsversammlung stellt. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis der zuständigen Stelle einstimmig befürwortet. Der Kreisausschuss und der Kreistag sind für die Entscheidung zuständig.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 143 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert KTB267