Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Grundsatzfestlegungen zur Bildung von Ausschüssen

KTB/268 18.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/268 befasst sich mit Grundsatzfestlegungen zur Bildung von Ausschüssen im Kreis Recklinghausen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, für alle Ausschussmitglieder Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen. Dabei soll die Vertretung der Mitglieder untereinander in der Reihenfolge erfolgen, wie sie im jeweiligen Wahlvorschlag benannt wurden. Diese Regelung stützt sich auf die gesetzliche Grundlage des § 41 Absatz 3 Satz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Kreistag die Reihenfolge der Vertretung festzulegen hat, sofern er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt.

Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft das Verfahren zur Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder. Hierbei wird vorgeschlagen, das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt anzuwenden und den Vorgang von vorn zu beginnen, sofern keine gesetzlichen Abweichungen vorgeschrieben sind. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Wahl von Stellvertretern aus praktischen Gründen sinnvoll und gängige Praxis sei. Zudem entspricht der vorgeschlagene Modus zur Wahl der Stellvertreter der bisherigen Vorgehensweise. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig mit Ja gestimmt.

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