Bildung freiwilliger Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage KTB/269 liegt ein Antrag zur Bildung freiwilliger Ausschüsse im Kreis vor. Basierend auf § 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird vorgeschlagen, über die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien hinaus zusätzliche Ausschüsse einzusetzen. Diese dienen der Vorbereitung von Beschlüssen des Kreistags sowie der Überwachung spezifischer Verwaltungsangelegenheiten.
Der vorliegende Entwurf sieht die Einrichtung von sechs freiwilligen Ausschüssen vor. Diese umfassen den Personalausschuss, den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Schulausschuss sowie den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten. Des Weiteren sollen ein Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie ein Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung gebildet werden.
Gemäß der rechtlichen Grundlage liegt die Entscheidung über die Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die Aufgabenbereiche der Ausschüsse beim Kreistag. Die Bestimmung der Vorsitzenden und deren Stellvertretung erfolgt nach dem in der Gemeindeordnung festgelegten Zugriffsverfahren. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis als einstimmig zustimmungsfähig bewertet.
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