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Beschlussvorlage

Verteilung der Ausschussvorsitze

KTB/270 18.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/270 regelt das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitze im Kreistag. Gemäß der vorliegenden Unterlagen obliegt die primäre Entscheidung über die Besetzung der Posten in den verschiedenen Ausschüssen den Fraktionen. Sofern sich die Fraktionen über die Verteilung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter einigen und dieser Einigung nicht ein Fünftel der Kreistagsmitglieder widerspricht, bestimmen die Fraktionen die Besetzung aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder.

Sollte keine Einigung zwischen den Fraktionen erzielt werden, sieht die Vorlage ein Verfahren zur Höchstzahlermittlung nach dem d'Hondt-Verfahren vor. Dieser Vorgang soll zunächst für die Ausschussvorsitze und in einem separaten Schritt für die stellvertretenden Vorsitzenden durchgeführt werden. Die Ermittlung der Höchstzahlen erfolgt dabei auf Grundlage der Mitgliederzahlen der Fraktionen gemäß § 41 Absatz 7 Satz 2 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen benennen im Rahmen dieses Verfahrens die gewünschten Positionen entsprechend der Rangfolge der ermittelten Höchstzahlen.

Betroffen sind die Vorsitzenden und Stellvertretungen der Ausschüsse für Wahlprüfung, Rechnungsprüfung, Personal, Soziales und Gesundheit, Schule, Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie Verkehrsfragen und -entwicklung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass das Höchstzahlverfahren bei der Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze von Beginn an neu angewendet wird.

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