Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage KTB/271 wird die Bestellung der Schriftführung für den Kreisausschuss behandelt. Grundlage für das Vorhaben ist die Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen, welche gemäß § 52 Absatz 3 in Verbindung mit § 37 Absatz 1 KrO NRW die Erstellung einer Niederschrift über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse vorschreibt. Diese Niederschrift ist durch den Landrat sowie die vom Kreisausschuss bestellte Schriftführung zu unterzeichnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bereits für den Kreistag bestellten Schriftführer sowie deren Stellvertreter auch für den Kreisausschuss zu bestellen. Dieser Vorschlag erfolgt aus verwaltungspraktischen Erwägungen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die entsprechende Bestellung der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung vor. Die Beratungsergebnisse der zuständigen Stellen deuten auf eine einmütige Zustimmung zum vorgeschlagenen Beschluss hin.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert KTB271