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Beschlussvorlage

Bestimmung der Zahl und Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses

KTB/272 18.10.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage KTB/272 geht es um die Bestimmung der Anzahl sowie die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses. Gemäß der Kommunalordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wählt der Kreisausschuss aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter des Vorsitzenden. Die gewählten Stellvertreter unterliegen nicht dem Zugriff und werden im Zugriffsverfahren nicht angerechnet.

Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens. Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter festzulegen und aus den vorliegenden Wahlvorschlägen einen einheitlichen Vorschlag zu bilden. Sollte eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen werden, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Die Vorlage wurde im Rahmen des Beratungsverfahrens zur Entscheidung vorgelegt.

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