Ernennung der Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/273 befasst sich mit der formellen Ernennung der Mitglieder sowie der Stellvertreter des Kreisausschusses zu Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten. Grundlage für diesen Vorgang ist der Paragraph 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, welcher die Ernennung der gewählten Gremienmitglieder vorsieht. Der Prozess der Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.
Zusätzlich zur Ernennung sieht die Vorlage die Ablegung eines Diensteids vor. Dieser ist gemäß Paragraph 61 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes für die ernannten Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten vorgeschrieben. Der vorliegende Beschlussvorschlag wurde im Beratungsverfahren einstimmig angenommen. Die zuständige Verwaltung legte die Vorlage dem Kreisausschuss zur Entscheidung vor.
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