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Beschlussvorlage

Bestellung von beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen des Kreistages

KTB/277 19.11.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/277 regelt die Bestellung von beratenden Mitgliedern in den verschiedenen Ausschüssen des Kreistages. Grundlage für diesen Vorgang ist ein Beschluss des Kreistages vom 5. November 2004, in dem Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass alle Gruppierungen und Einzelmitglieder, die keiner Fraktion des Kreistages angehören, in jedem Ausschuss mit einem Mitglied mit beratender Stimme vertreten sein sollen. Da zum Zeitpunkt der ersten Sitzung nicht alle zu wählenden Personen namentlich feststanden, sollte die Nachbesetzung in der darauffolgenden Sitzung erfolgen.

Der vorliegende Vorschlag sieht die Bestellung spezifischer Personen für die verschiedenen Gremien vor. Im Kreisausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss sollen zwei ordentliche Mitglieder ohne Stellvertreter bestellt werden. Für den Personalausschuss, den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie den Schulausschuss sind jeweils zwei ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder vorgesehen.

Zudem umfasst die Vorlage die Besetzung der Ausschüsse für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, für Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie für Verkehrsfragen und -entwicklung. In diesen Gremien sollen jeweils zwei ordentliche Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder bestellt werden. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Mitgliedern mit beratender Stimme bildet gemäß der Kommunalordnung der Kreisordnung der § 41 Abs. 6. Das entsprechende Wahlverfahren richtet sich nach § 35 Abs. 3 der Kommunalordnung.

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