Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Zuwendungen des Kreises an Gruppierungen ohne Fraktionsstatus und Einzelmitglieder des Kreistages

KTB/278 13.01.2005

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/278 regelt die Höhe der jährlichen Zuwendungen des Kreises an Gruppierungen ohne Fraktionsstatus sowie an Einzelmitglieder des Kreistages. Die Zuwendungen dienen der Deckung sächlicher und personeller Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 1995 sieht der Vorschlag der Verwaltung eine differenzierte Vergütungsstruktur vor, die sich am Koordinierungsaufwand orientiert. Gruppierungen ohne Fraktionsstatus sollen einen Sockelbetrag von 3.796,50 Euro erhalten. Zusätzlich wird ein Betrag von 1.248,00 Euro pro Mitglied der Gruppe gewährt, was eine Gesamtsumme von 6.292,50 Euro pro Jahr ergibt. Für Einzelmitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion oder Gruppierung angehören, ist ein Sockelbetrag von 1.898,25 Euro sowie ein Betrag von 624,00 Euro vorgesehen, woraus sich ein jährlicher Gesamtbetrag von 2.522,25 Euro ergibt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass für diese Gruppierungen und Einzelpersonen kein gesetzlicher Anspruch besteht, die Gewährung jedoch als freiwillige Leistung im Ermessen des Kreistages zulässig ist. Bei der Entscheidung wird das Gebot der Chancengleichheit gegen die finanzielle Belastung der kreisangehörigen Gemeinden durch die Kreisumlage abgewogen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die finanzielle Belastung der Städte gering ist und die Staffelung der Beträge dem unterschiedlichen Aufwand für die Geschäftsführung Rechnung trägt.

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