Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/283 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die inhaltliche Grundlage der Fragen muss sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.
Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen, wobei eine Frist von fünf Kalendertagen vor der jeweiligen Sitzung einzuhalten ist. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner ist berechtigt, bis zu zwei Fragen zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.
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