Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Abberufung von beratenden Mitgliedern des Kreisausschusses und Bestellung von beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen des Kreistages

KTB/288 24.01.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/288 regelt die personelle Neubesetzung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen des Kreistages. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Abberufung von vier Kreistagsmitgliedern aus dem Kreisausschuss. Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, welches die Mitgliedschaft mit beratender Stimme im Kreisausschuss als unzulässig eingestuft hat. Die Kreisverwaltung folgt hierbei zudem der Einschätzung des Landkreistages NRW, wonach eine solche Bestellung auch durch einen einstimmigen Beschluss des Kreistages rechtlich nicht zulässig ist. Die formelle Abberufung dient dazu, rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit früherer Besetzungen zu vermeiden.

Gleichzeitig sieht die Vorlage die Bestellung neuer beratender Mitglieder für verschiedene Ausschüsse vor. Dies folgt der Entscheidung des Kreistages vom November 2004, wonach Gruppierungen und Einzelmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit in jedem Ausschuss mit jeweils einem ordentlichen und einem stellvertretenden Mitglied vertreten sein sollen. Die Neubesetzung umfasst den Rechnungsprüfungsausschuss, den Personalausschuss, den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie weitere Gremien wie den Schulausschuss, den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik sowie den Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung. Die Rechtsgrundlage für die Bestellung beratender Mitglieder bildet § 41 Abs. 6 der Kreisordnung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente