Zuwendungen des Kreises an Gruppierungen ohne Fraktionsstatus und Einzelmitglieder des Kreistages
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/291 regelt die Gewährung von Zuwendungen des Kreises an Gruppierungen ohne Fraktionsstatus im Kreistag. Auf Grundlage eines Beschlusses aus dem Jahr 1995 wird vorgeschlagen, diesen Gruppierungen zur Deckung der sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung jährliche Mittel zuzuweisen. Der Vorschlag sieht einen Sockelbetrag von 3.796,50 Euro pro Gruppierung sowie einen weiteren Betrag in Höhe von 1.248,00 Euro pro Mitglied vor, was eine Gesamtsumme von 6.292,50 Euro pro Jahr ergibt.
Die Verwaltung erläutert, dass für Fraktionen ein gesetzlicher Anspruch auf solche Zuwendungen besteht, während die Unterstützung von Gruppierungen ohne Fraktionsstatus eine freiwillige Leistung im Ermessen des Kreistages darstellt. Die Höhe der vorgeschlagenen Beträge orientiert sich an der Hälfte der für Fraktionen geltenden Sätze. Dabei wird der Koordinierungsaufwand innerhalb von Fraktionen im Vergleich zu kleineren Gruppen als höher eingestuft.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen wird auf eine Verfügung der Bezirksregierung Münster verwiesen. Diese stellt fest, dass Zuwendungen an Gruppierungen bei einem ausgeglichenen Haushalt als freiwillige Leistung zulässig sind, während Zahlungen an Einzelmandatsträger aufgrund der Kreisordnung rechtlich unzulässig wären. Die Verwaltung empfiehlt daher die Umsetzung des beschriebenen Modells für die Gruppierungen ohne Fraktionsstatus. Das Beratungsergebnis der zuständigen Stelle fiel einstimmig für den Vorschlag aus.
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