Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl von Nachfolgerinnen bzw. Nachfolgern in Gremien des Kreistags des Kreises Recklinghausen für das verstorbene Kreistagsmitglied Heinz Wiegand

KTB/301 28.02.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/301 regelt die Neubesetzung von Ausschussmandaten im Kreistag des Kreises Recklinghausen nach dem Tod eines Kreistagsmitglieds. Da das verstorbene Mitglied in verschiedenen Gremien tätig war, ist die Wahl von Nachfolgerinnen bzw. Nachfolgern für die vakanten Positionen erforderlich.

Der Vorschlag umfasst die Besetzung von fünf Mandaten. Konkret geht es um die Wahl eines ordentlichen Mitglieds für den Ausschuss für Verkehrsfragen und –entwicklung sowie für den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik. Darüber hinaus sollen stellvertretende Mitglieder für den Kreisausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss und die Vergabekommission bestimmt werden.

Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Im vorliegenden Fall wurde das Mandat durch ein Mitglied der SPD-Kreistagsfraktion besetzt. Die Wahl einer einzelnen Person erfolgt nach den Vorgaben der Kommunalordnung, sofern die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage wurde im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens durch den Landrat zur Entscheidung vorgelegt.

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