Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/325 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.
Die schriftliche Einreichung der Fragen hat spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung an den Landrat zu erfolgen. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Fragen zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.
Ein Zurückweisen von Anfragen ist zulässig, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate derselben oder einer anderen Person erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig als Beschlussvorschlag behandelt.
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