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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/340 16.11.2005 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/340 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß § 11 der Geschäftsordnung ist für jede ordentliche öffentliche Kreistagssitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.

Die schriftliche Einreichung der Fragen hat spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung gegenüber dem Landrat zu erfolgen. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten festgesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage zulässig ist. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.

Die Verwaltung ist berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Der Berichterstatter legte den Beschlussvorschlag zur Umsetzung dieser Regelungen vor.

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