Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/356 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.
Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen, wobei eine Frist von fünf Kalendertagen vor der jeweiligen Sitzung einzuhalten ist. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage möglich ist. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat; falls eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen. Der Berichterstatter legte den Beschlussvorschlag zur Umsetzung dieser Regelungen vor, welcher im Kreistag einstimmig angenommen wurde.
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