Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Änderung des Kreisnamens

KTB/361 23.05.2006

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/361 sieht die Einleitung notwendiger Schritte zur Änderung des Namens des Kreises Recklinghausen vor. Der Landrat soll beauftragt werden, das Verfahren zur Umbenennung einzuleiten. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für eine solche Änderung im Kreistag eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erforderlich, zudem ist die Genehmigung des Innenministeriums einzuholen. Nach erfolgter Genehmigung soll die Hauptsatzung des Kreises angepasst werden.

Der Anlass für den Vorschlag ist die Suche nach einem gemeinsamen Identifikationsbegriff für die kreisangehörigen Städte. Während die Städte eigene Identitäten pflegen, wird der aktuelle Kreisname von neun der zehn Städte nicht als verbindendes Element wahrgenommen, da er eine Gleichsetzung mit der Kreisstadt impliziert. Als mögliche Alternative wird der historische Begriff „Vest“ in verschiedenen Varianten wie „Kreis Vest Recklinghausen“, „Vestischer Kreis“ oder „Vestischer Kreis Recklinghausen“ in Betracht gezogen. Die Grundlage hierfür bildet die historische Verwaltungseinheit „Vest Recklinghausen“, die weite Teile des Gebiets umfasst.

Die Kosten für die Umgestaltung von Dokumenten und Objekten werden auf einen unteren fünfstelligen Bereich geschätzt und sollen aus den vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Der Ältestenrat hat sich bereits mit der Frage der Namensänderung befasst, wobei eine weitgehende Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer Änderung bestand.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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