Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/373 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.
Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen, wobei eine Frist von fünf Kalendertagen vor der jeweiligen Sitzung einzuhalten ist. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Fragen zu stellen, wobei eine Zusatzfrage zugelassen werden kann. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat; falls eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Auskunft schriftlich.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Information bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine sachliche Debatte über die Inhalte der Fragen findet im Rahmen der Fragestunde nicht statt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert KTB373