Auszeichnung ''Vestischer Ehrenbürger'' / ''Vestische Ehrenbürgerin''
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage KTB/375 wird die Einführung der Auszeichnung „Vestischer Ehrenbürger“ bzw. „Vestische Ehrenbürgerin“ im Kreis Recklinghausen beantragt. Die Verleihung soll künftig im dritten Quartal eines Jahres erfolgen, um Personen für herausragende Leistungen oder besonderes Engagement zum Wohle und zum Ansehen des Kreises zu würdigen.
Die Auszeichnung richtet sich an natürliche Personen, die auf den Gebieten Wirtschaft, Wissenschaft, Soziales, Politik, Kultur oder Sport Verdienste erworben haben. Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die vorgeschlagenen Personen das Ansehen des Kreises gestärkt, dessen Entwicklung nachhaltig gefördert und einen bedeutsamen Beitrag zur Identität des Kreises geleistet haben. Ein Wohnsitz im Kreis Recklinghausen ist für die Kandidatur nicht erforderlich.
Das Vorschlagsrecht für die Verleihung liegt beim Landrat sowie bei Mitgliedern des Kreistags. Die Anträge müssen schriftlich eingereicht und die entsprechenden Verdienste detailliert begründet werden. Die formelle Ernennung erfolgt durch den Landrat auf Grundlage eines Beschlusses des Kreistages. Für die Verleihung oder die Entziehung der Ehrenbezeichnung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder erforderlich.
Die Verleihung soll einmal jährlich in einem Festakt stattfinden. Die Geehrten erhalten eine Urkunde sowie eine Medaille, die das Wappen des Kreises Recklinghausen trägt. Die Ehrung wird durch einen Empfang und einen Eintrag in das Goldene Buch des Kreises ergänzt.
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