Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung für das Kreistagsmitglied Christoph Grabowski
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage KTB/376 wird die Neubesetzung eines stellvertretenden Sitzes im Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung behandelt. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt eines Kreistagsmitglieds aus diesem Gremium.
Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt die Wahl einer Nachfolge oder eines Nachfolgers der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Da das betreffende Kreistagsmitglied auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion in den Ausschuss gewählt worden war, hat diese Fraktion nun einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Die FDP-Kreistagsfraktion schlägt ein weiteres Kreistagsmitglied als Nachfolger für das stellvertretende Mitglied im Ausschuss vor.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, das vorgeschlagene Kreistagsmitglied als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung zu wählen. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Absatz 2 KrO NRW, wonach die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung im Kreisausschuss sowie im Kreistag vorgelegt.
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