Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH im Aufsichtsrat der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/377 des Kreisausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Vestischen Straßenbahnen GmbH im Aufsichtsrat der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH. Im Zentrum steht die Abberufung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder, die durch einen Beschluss des Kreistags am 5. November 2004 bestellt worden waren.
Hintergrund der Vorlage ist eine rechtliche Klärung durch die Bezirksregierung Münster. Die ursprüngliche Beschlussfassung basierte auf der Annahme, dass dem Landrat ein zweifaches Benennungsrecht für den Aufsichtsrat zusteht – sowohl für die eigenen Anteile des Kreises als auch für die Anteile der Vestischen Straßenbahnen GmbH, für die der Kreis ein Entsendungsrecht besitzt. Die Bezirksregierung Münster stellte jedoch in einer Stellungnahme vom 28. Juni 2006 klar, dass dem Landrat lediglich ein einfaches Mitgliedschafts- bzw. Benennungsrecht zusteht.
Aufgrund dieser Rechtsauffassung ist eine Neubesetzung der Aufsichtsratsanteile für die Vestische Straßenbahnen GmbH erforderlich. Gemäß dem Entsendungsvertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Vestischen Straßenbahnen GmbH sowie dem Gesellschaftsvertrag der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH hat der Kreis das Recht, sieben ordentliche Mitglieder sowie sieben Stellvertreter für die Anteile der Vestischen Straßenbahnen GmbH zu entsenden. Die Wahl der neuen Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen.
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