Einwohnerfragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage KTB/381 regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Fragestunde vorzusehen, die in die Tagesordnung aufgenommen wird. Die Inhalte der Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestunde ausgenommen sind.
Die Fragen der Einwohner sind der Verwaltung spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung schriftlich einzureichen. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage möglich ist. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat; falls eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.
Die Verwaltung ist berechtigt, Anfragen zurückzuweisen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.
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