Änderung der Hauptsatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/390 sieht eine redaktionelle Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vor. Hintergrund der Anpassung ist eine Änderung der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Konkret betrifft die Änderung die Anpassung der Zitierung im § 7 b der Hauptsatzung. Durch die Neufassung des § 26 Absatz 1 der Kreisordnung NRW muss die Verweisstruktur innerhalb der Satzung aktualisiert werden, indem die Zitierung von § 26 Abs. 1 Satz 3 KrO (alt) auf § 26 Abs. 1 Satz 4 KrO (neu) angepasst wird.
Die Vorlage wurde im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens für den Kreisausschuss und den Kreistag erstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Annahme der beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vor. Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die zuständige Verwaltung hat die Anpassung als notwendig dargestellt, um die Übereinstimmung der kommunalen Satzung mit dem übergeordneten Landesrecht sicherzustellen.
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