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Beschlussvorlage

Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme im Personalausschuss

KTB/397 02.03.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreisausschuss wurde die Besetzung eines vakanten Platzes im Personalausschuss behandelt. Gegenstand der Beschlussvorlage KTB/397 ist die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers für das Amt eines stellvertretenden Mitglieds mit beratender Stimme. Das Amt wurde durch den Tod eines bisherigen sachkundigen Einwohners vakant.

Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt die Wahl der Nachfolge der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte. Im vorliegenden Fall wurde die Gruppierung Die Linke.PDS als zuständige Fraktion identifiziert. Die Wahl einer einzelnen Person erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Absatz 2 KrO NRW, wobei die vorgeschlagene Person mit einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Nachfolge vor, um die personelle Besetzung im Personalausschuss wiederherzustellen. Die Verwaltung legte die Vorlage dem Kreisausschuss zur Entscheidung vor, wobei das Beratungsergebnis im Ausschuss einstimmig ausfiel.

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