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Berichtsvorlage

Einwohnerfragestunde

KTB/407 23.11.2007 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage KTB/407 des Landrats regelt die Durchführung der Einwohnerfragestunde im Rahmen der ordentlichen Sitzungen des Kreistages. Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jede ordentliche öffentliche Sitzung eine Einwohnerfragestunde vorzusehen und in die Tagesordnung aufzunehmen. Die Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises beziehen, wobei Angelegenheiten der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde von der Fragestellung ausgenommen sind.

Die Einreichung der Fragen hat schriftlich an den Landrat zu erfolgen und muss spätestens fünf Kalendertage vor der Sitzung vorliegen. Die Dauer der Fragestunde ist auf etwa 60 Minuten angesetzt. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Fragen stellen, wobei eine Zusatzfrage möglich ist. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich durch den Landrat, sofern eine direkte Antwort nicht möglich ist, erfolgt die Beantwortung schriftlich.

Anfragen können zurückgewiesen werden, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate an denselben oder einen anderen Fragesteller erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Sachdebatte ist im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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