Wahl eines Kreisdirektors bzw. einer Kreisdirektorin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage KTB/408 befasst sich mit der Wahl eines Kreisdirektors bzw. einer Kreisdirektorin für den Kreis Recklinghausen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen wird die Person als allgemeiner Vertreter des Landrats in dieses Amt berufen. Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass die gewählte Person über die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst sowie über mehrjährige praktische Erfahrung in einer angemessenen hauptamtlichen Verwaltungstätigkeit verfügen muss. Zudem ist das Wahlergebnis durch die Bezirksregierung zu bestätigen.
Das Wahlverfahren folgt den Vorgaben der Kreisordnung. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle, dass keine Person eine absolute Mehrheit erreicht, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In dieser zweiten Runde ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei einem Gleichstand der Stimmen entscheidet das Los. Die vorliegende Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung im Kreisausschuss sowie im Kreistag.
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