Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 21 Kreisordnung NRW des CDU-Ortsverbandes Haltern-Lippramsdorf - Errichtung Fahrgastunterstand an der Lembecker Str. (K 55) -

KTB/416 05.03.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/416 befasst sich mit der Anregung des CDU-Ortsverbandes Haltern-Lippramsdorf, einen Fahrgastunterstand an der Lembecker Straße (K 55) zu errichten. Der Antrag wurde ursprünglich durch ein Schreiben des Ortsverbandes an den Bürgermeister der Stadt Haltern am See gestellt und anschließend durch die zuständige Stadtverwaltung zur Bearbeitung an den Landrat weitergeleitet.

Gemäß der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen liegt die Zuständigkeit für die Erledigung solcher Anregungen beim Kreisausschuss. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anregung aus haushaltsrechtlichen Gründen abzulehnen.

Als Begründung führt die Verwaltung die Verabschiedung eines unausgeglichenen Haushalts sowie die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes an. Aufgrund dieser Situation besteht die Verpflichtung, die Ausgaben auf das notwendige Maß zu begrenzen. Der Kreistag hat zudem beschlossen, sich den Bestimmungen des Nothaushaltsrechts zu unterwerfen. Infolgedessen sind neue freiwillige Ausgaben für das gesamte Haushaltsjahr 2007 ausgeschlossen. Das Beratungsergebnis des Gremiums fiel für den vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig aus.

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