Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers als stellvertretendes Mitglied in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen (SGB II) für Herrn Dr. Haardt

KTB/429 07.08.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage KTB/429 regelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Vestische Arbeit Kreis Recklinghausen (SGB II). Grundlage für die Vertretung im Gremium ist der Kooperationsvertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft vom 30. November 2004. Dieser sieht vor, dass der Kreis in der Trägerversammlung durch zwei stimmberechtigte Vertreter vertreten ist, wobei für jedes Mitglied eine Stellvertretung zu benennen ist.

Da die bisherige Stellvertretung für den Landrat aus dienstlichen Gründen neu geregelt werden muss, wurde ein personeller Wechsel vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Kreisdirektor als Nachfolger für das bisherige stellvertretende Mitglied zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kreisausschusses und des Kreistags. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist die Wahl einer einzelnen Person gültig, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorgelegt.

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