Wahl eines/einer dritten stellvertretenden Vorsitzenden für den Kreisausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Entscheidung über die Erweiterung des Gremiums zur Sicherstellung der Sitzungsleitung an. Die vorliegende Beschlussvorlage KTB/430 sieht vor, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses von bisher zwei auf drei zu erhöhen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Kreisausschuss aus seiner Mitte Vertreter des Vorsitzenden wählen kann. Bisher wurden in einer Sitzung im Jahr 2004 zwei stellvertretende Vorsitzende bestimmt. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Person ergibt sich aus bestehenden Mitwirkungsverboten, die sowohl den Landrat als auch die beiden bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden bei bestimmten Beschlusslagen betreffen. Um die ordnungsgemäße Leitung der Sitzungen auch in diesen Fällen zu gewährleisten, ist die Besetzung eines dritten Postens vorgesehen.
Die Wahl der vorgeschlagenen Person erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben, wobei die Wahl als angenommen gilt, wenn mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für den Vorschlag abgegeben wird. Die Vorlage wurde im Beratungsergebnis einstimmig befürwortet.
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